Start VEREIN Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

 

Es gibt wenige Gründe, nicht Mitglied beim Mannebüro Luzern zu sein.

 

Jedoch aber viele dafür.

 

Denn Mitglieder des Mannebüros Luzern haben folgende Vorteile.

  • Du bekommst rechtzeitig alle Einladungen und Informationen zu den Veranstaltungen.
  • Du hast bei allen Veranstaltungen ermässigten Eintritt.
  • Dir steht kostenlos eine reichhaltige Bibliothek zur Verfügung. Mit Themen, die uns Männer interessieren.
  • Du erhältst Unterstützung für den Start einer Männergruppe.

Und das Wichtigste: Du hast ein Netz von Männern, die alle das Ziel haben, neue Männer-Rollen zu erproben und ausgefahrene Geleise zu verlassen. Kurz: Männer, die sich Sorge tragen und an Beziehungen arbeiten und erfüllter leben wollen.

 

Was kostet Dich das?

  • Fr. 50.- pro Jahr als regulärer Mitgliederbeitrag
  • Fr. 35.- pro Jahr für InformationsbezügerInnen
  • Fr. 100.- pro Jahr für Kollektivmitglieder

Spenden und Gönner

Wir sind auf Spenden angewiesen. Diese können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Mit einem Beitrag von mindestens Fr. 200.- sind Sie Gönner oder Gönnerin von manne.ch.

Damit unterstützen Sie eine gesellschaftlich wichtige Institution.

 

 

Hier geht's weiter mit der

 

 

 

 

Statuten

 

 

Statuten Verein Mannebüro Luzern

 

Name

 

Art. 1
Unter dem Titel "Mannebüro Luzern" besteht mit Sitz in Luzern ein Verein nach Art. 60 ff ZGB. Er ist
politisch und konfessionell neutral.

 

Zweck

 

Art. 2
Das Mannebüro Luzern ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Männern für Männer in der
Innerschweiz. Der Verein setzt sich ein für eine Gesellschaftskultur, in der Männer und Frauen
einander gleichberechtigt und partnerschaftlich begegnen. Der Verein bezweckt, Raum zu schaffen für
den Austausch unter Männern, für Informations-, Beratungs-, Bildungs- und Hilfsangebote. Er setzt
sich insbesondere ein für einen gewaltfreien Umgang bei Konflikten unter Männern und zwischen
Männern und Frauen.
Zur Erreichung des Vereinszwecks kann der Verein Fachstellen und Projektorganisationen führen.

 

Mitgliedschaft

 

Art. 3
Der Verein besteht aus Einzelmitgliedern, Kollektivmitgliedern, Gönnern und Gönnerinnen.
Einzelmitglieder können Männer werden, die im Sinne des Vereinszwecks aktiv mitarbeiten und/oder
die Bestrebungen des Mannebüros Luzern unterstützen wollen.
Als Kollektivmitglieder können öffentlich- oder privatrechtliche Organisationen, Ämter und Firmen
aufgenommen werden.
Gönner und Gönnerinnen können Männer und Frauen werden, welche die Bestrebungen des Mannebüros
Luzern mit einem finanziellen Beitrag unterstützen.

 

Art. 4
Die Mitgliedschaft erfolgt auf schriftliche Anmeldung und Einzahlung des Mitgliederbeitrages. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

Art. 5
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds.
Bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages erlischt die Mitgliedschaft automatisch auf Ende des
Kalenderjahres.
Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Der Mitgliederbeitrag des laufenden Jahres ist zu bezahlen. Der
Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es sich den statutarischen und reglementarischen
Bestimmungen des Vereins, bzw. der zuständigen Organe widersetzt. Rekursinstanz ist die
Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen die Rechte und Pflichten des
Mitglieds.

 

Art. 6
Die Mitgliederbeiträge betragen jährlich: Fr. 50.00 für Verdienende, Fr. 35.00 für Nichtverdienende,
Fr. 70.00 für Kollektivmitglieder. Infobezüger (Nichtmitglieder) bezahlen Fr. 35.00.

 

Organisation

 

Art. 7
Die Organe des Mannebüros Luzern sind
- die Mitgliederversammlung (MV)
- der Vorstand
- die Ressorts
- die Arbeitsgruppen
- die Kontrollstelle

 

Die Mitgliederversammlung

 

Art. 8
Die MV ist das oberste Organ. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Das
Datum ist mindestens acht Wochen im voraus bekannt zu geben. Die Einladung zur MV mit Angabe
der Traktandenliste erfolgt mindestens drei Wochen vor der MV. Anträge der Mitglieder zur
Traktandenliste sind dem Vorstand spätestens sechs Wochen vor der MV einzureichen.

 

Art. 9
Eine ausserordentliche MV findet statt:
- auf Beschluss der MV
- auf Beschluss des Vorstands
- auf schriftliches Begehren eines Fünftels der Mitglieder unter Angabe der Traktanden an den

Vorstand

 

Art. 10
Jedes anwesende Einzel- und jedes Kollektivmitglied verfügt über eine Stimme, Stellvertretung ist nicht
gestattet. Gönner und Gönnerinnen sind nicht stimmberechtigt. Kollektivmitglieder werden nach
Möglichkeit durch Männer vertreten.

 

Art. 11
An der MV können nur Geschäfte beschlossen werden, die ordentlich angekündigt wurden.

 

Art. 12
Der MV stehen alle nicht ausdrücklich delegierten Befugnisse zu, insbesondere:
- Festsetzung und Änderung der Statuten
- Wahl des Präsidiums, des Kassiers, der übrigen Vorstandsmitglieder, sowie der Kontrollstelle
- Genehmigung des Protokolls der letzten MV
- Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Kontrollstellenberichtes
- Decharge des Vorstands für die Geschäftsführung
- Information über das Tätigkeitsprogramm durch den Vorstand
- Genehmigung des Budgets
- Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder
- Beschluss über den Beitritt zu anderen Organisationen
- Auflösung des Vereins "Mannebüro Luzern"

 

Art. 13
Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, sofern sie
statutengemäss einberufen wurde.

 

Art. 14
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Abstimmung erfolgt offen, sofern
die MV nicht geheime Abstimmung beschliesst. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.
Ausnahmen von dieser Regelung sind Beschlüsse über:
- Statutenänderungen
- Ausschlüsse von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins "Mannebüro Luzern“
Für diese Beschlüsse ist eine Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich, die
Abstimmung erfolgt geheim, sofern nicht offene Abstimmung beschlossen wird.

 

Art. 15
Über den Verlauf der Versammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Präsidium und vom Protokollführer
unterschrieben wird. Das Protokoll wird mit der Einladung zur nächsten MV verschickt.

 

Vorstand

 

Art. 16
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium, dem Kassier und weiteren 2-5 Männern.
Das Präsidium kann auch von zwei Männern gemeinsam ausgeübt werden. Sind sich die Co-
Präsidenten bei einem Stichentscheid nicht einig, entscheidet das Los.
Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

 

Art. 17
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Statuten und des Leitbildes und vertritt
das Mannebüro Luzern gegen aussen. Er organisiert und überwacht die Vereinsarbeit in den Ressorts
und dokumentiert seine Tätigkeit.

 

Art. 18
Die Amtsperiode beträgt ein Jahr. Die Mitglieder des Vorstandes können wiedergewählt werden.

 

Ressorts

 

Art. 19
Die Ressorts übernehmen spezielle Aufgaben in der Vereinsarbeit. Die vom Vorstand gewählten
Ressortleiter können weitere Männer zur Bewältigung dieser Aufgaben beiziehen.

 

Arbeitsgruppen

 

Art. 20
Der Vorstand kann für die Bearbeitung besonderer Themen Arbeitsgruppen bilden. In diese können
auch Nichtmitglieder und Frauen aufgenommen werden.

 

Rechnungswesen

 

Art. 21
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Art. 22
Für jede Fachstelle und Projektorganisation wird eine eigene Rechnung geführt.

 

Art. 23
Der Verein "Mannebüro Luzern" finanziert seine Tätigkeiten durch Mitglieder- und Gönnerbeiträge,
durch Subventionen, sowie durch den Erlös aus eigenen Aktivitäten.

 

Art. 24
Der Verein haftet nur mit seinem Vermögen, die Mitglieder nur mit ihrem Mitgliederbeitrag.

 

Art. 25
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vermögen in eine andere gemeinnützige, steuerbefreite
Organisation mit gleichartigem Zweck übertragen.

 

Kontrollstelle

 

Art. 26
Als Kontrollstelle für die Rechnungsführung amtieren zwei Rechnungsrevisoren.

 

Art. 27
Die Kontrollstelle erstattet der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag zur Jahresrechnung.

 

Art. 28

Die Amtsperiode beträgt ein Jahr. Die Mitglieder sind wiederwählbar.

 

Auflösung

 

Art. 29
Die Auflösung des Vereins benötigt eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder an der MV.
Die Auflösungs-MV beschliesst, welcher Institution das Vereinsvermögen übergeben werden soll.

 

 

Neufassung 2006

 

Co-Präsidenten: Aktuar:
Daniel Amman, Ivo Graf             
Ivo Graf

 

 

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